Gewerberechtlicher Geschäftsführer

Gewerberechtlicher Geschäftsführer für Hotellerie und Gastronomie
Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist für die fachlich einwandfreie Ausübung des Gewerbes und für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich. Sollte eine Betreiber-Gesellschaft oder ein Unternehmer nicht selbst über die Gewerbeberechtigung verfügen, so muss neben einem Handelsrechtlichen Geschäftsführer ein Gewerberechtlicher Geschäftsführer im Unternehmen für mindestens 20 Stunden pro Woche angestellt werden. Der Gewerberechtliche Geschäftsführer muss keinen eigenen Gewerbeschein haben, sondern muss für den Betrieb den erforderlichen Befähigungsnachweis erbringen.

Ich habe im Jahr 2006 die Befähigungsprüfung für das österreichische Gastgewerbe (Gastgewerbe-Konzession) mit Auszeichnung bestanden und kann bei Bedarf diese Gewerbeberechtigung in Form eines Gewerberechtlichen Geschäftsführers zu Beginn Ihrer Geschäftstätigkeit gerne so lange zur Verfügung stellen, bis Sie als Unternehmer selbst oder ein Mitarbeiter diese Funktion übernimmt.

Gerne helfe ich Ihnen in der Pre-Opening Phase (z.B.: Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften, Kommunikation mit Interessenvertreter, WKO, Reisebüros, Tourismusverband, Auswahl und Implementierung von Software und Hardware, Auswahl der Mitarbeiter usw.) und stehe Ihnen bei den ersten Aktivitäten im operativen Tagesgeschäft hilfreich mit Rat und Tat zur Seite.