Rechtsgrundlagen für Unternehmensberater
Die Unternehmensberatung ist gem § 94 Z 74 Gewerbeordnung 1994 (idF BGBl. I Nr. 111/2002) ein reglementiertes Gewerbe.
Nach § 136 GewO 1994 sind Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren auch zur Ausübung der auf den Personenkreis der Führungskräfte eingeschränkten Arbeitsvermittlung berechtigt, wenn sie den für diese Tätigkeit erforderlichen Befähigungsnachweis erbringen. Die Vermittlung von Führungskräften ist demnach die Vermittlungstätigkeit in Bezug auf offene Stellen, die nach dem Inhalt der Tätigkeit mit leitenden Angestellten, denen maßgebender Einfluss auf die Führung des Betriebes zusteht, welche nicht als Arbeitnehmer gelten und hinsichtlich derer das angebotene Entgelt zumindest die Höhe der Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung nach § 45 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes erreicht, besetzt werden. Unternehmensberater einschließlich der Unternehmensorganisatoren sind darüber hinaus gem § 136 Abs 3 GewO 1994 im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zur Vertretung des Auftraggebers vor Behörden und Körperschaften öffentlichen Rechts berechtigt.
BERUFSBILD
Nach Ausführungen der Wirtschaftskammer Österreich (Berufsgruppe Unternehmesberater) liegt die Priorität der Unternehmensberater in der Beachtung der Gesamtheit eines Unternehmens, eines Betriebes oder einer Organisation und orientiert sich im Gegensatz zu anderen wirtschaftsberatenden Berufen, die schwerpunktmäßig gegenwarts- bis vergangenheitsorientiert sind an der Gegenwart und Zukunft. Die Leistung des Unternehmensberaters ist auf Beratung und Assistenz (Hilfestellung) für Unternehmen / Organisationen zur Bewältigung der Anforderungen und Erfolgssicherung ausgerichtet.
Die Leistung des Unternehmensberaters ist die Schaffung von Nutzen für Unternehmen, Betriebe und Organisationen. Dies geschieht durch Beratung und Hilfestellung bei der Entwicklung des Unternehmens im wirtschaftlichen, kommunikativen, technischen, administrativen und sozialen Bereich. Ziele sind die Vermehrung und Wahrung von Chancen, die Aufarbeitung und Vermeidung von Risiken sowie die Hilfestellung bei der Umsetzung von Strategien und Maßnahmen.
Der Unternehmensberater agiert als Externer weisungsungebunden, unabhängig und professionell. Dadurch erweitert er betriebsinterne Betrachtungsweisen um externe Sichtweisen.
Neben seiner Fachkompetenz verfügt der Unternehmensberater über Methoden- und soziale Kompetenz. Dieses Zusammenspiel von Kompetenzen bildet die Basis eines erfolgreichen Beratungsprozesses zum Nutzen des Unternehmens.