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Microgast´s Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.GELTUNGSBEREICH
Alle Leistungen und Lieferungen von Waren von STEPHAN WALTL - MICROGAST (kurz MICROGAST) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern auch wenn bei künftigem Vertragsabschluß darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte. Allgemeine Geschäftsbedingungaen des Kunden gelten nur, wenn sich MICROGAST diesen ausdrücklich schriftlich unterwirft.
 

2.VERTRAGSABSCHLUSS
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von MICROGAST schriftlich und firmengemäß gezeichnet wurden und verpflichten nur in dem in den Aufträgen und Vereinbarungen angegebenem Umfang. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn MICROGAST nach Zugang von Bestellung, Auftrag oder Angebot eine schriftliche Bestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift versendet oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in nachstehender Reihenfolge das Angebot bzw. Pflichtenheft, die in Katalogen und Prospekten enthaltenen Angaben sowie die Korrespondenz zwischen den Vertragsparteien.

 

3.HONORARANSPRUCH, PREISE, STEUERN UND GEBÜHREN
a.HONORAR
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
b.PREISE
Es gelten die in der Auftragbestätigung, in Ermangelung derselben die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Alle Preise verstehen sich netto, ab Firmensitz Zell am See, ohne Verpackungs-, Liefer- und Frachtspesen bzw. Steuern und Gebühren in Euro, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten nur für den jeweils aktuellen Auftrag. MICROGAST ist berechtigt, nach Erbringung von Teilleistungen / Teilprojekten, die als solche unter Angabe des darauf entfallenden Preisanteiles angeboten wurden, Teilrechnungen zu legen.
MICROGAST ist ferner berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ergeben sich Preisänderungen, welche durch MICROGAST nicht beeinflusst werden können, wie insbesondere Preisänderungen durch Subunternehmer, Vorlieferanten, Gesetzesänderungen, Wechselkursschwankungen, Materialkostenerhöhungen und – reduktionen aufgrund von Änderungen der Marktpreise, welche Auswirkungen auf die von MICROGAST erbrachten Leistungen haben, so ist MICROGAST dazu berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Für wiederkehrende Dienstleistungen (z.B. Google Kampagnenbetreuung) die über mehrere Jahre gehen, ist es MICROGAST möglich zum Jahreswechsel den Stundensatz anzupassen.

c.ZUSATZAUFWENDUNGEN
Zusätzlich erbrachte Leistungen, die nicht Bestandteil eines schriftlichen Auftrages sind, werden gemäß den bei Leistungserbringung geltenden Stundensätzen von MICROGAST nach Aufwand verrechnet.
d.REISEKOSTEN
Die Spesen für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert, nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten.

e.WECHSELKURS
Im Falle eines Zukaufes von Waren oder Leistungen aus Fremdwährungsländern, werden die Kaufpreise mit dem tagesaktuellen Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Angebotslegung kalkuliert. Änderungen des Wechselkurses (Devisenbriefkurs) in beide Richtungen zum Zeitpunkt der Rechnungslegung durch den Vorlieferanten bzw. Subunternehmer werden an den Kunden weitergegeben. Zur Fakturierung wird als effektiver Umrechnungskurs, das für den Tag der Fakturierung berechnete Devisenkursfixing der Wiener Börse herangezogen.

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4.SUBUNTERNEHMER
MICROGAST ist dazu berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu betrauen. Die Stellung von MICROGAST als Vertragspartner bleibt davon unberührt.

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5.PRÄSENTATIONEN
Für die Teilnahme an Präsentationen steht gemäß Richtlinien der Wirtschaftskammer Österreich ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält MICROGAST nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von MICROGAST; der Kunde ist nicht berechtigt, diese in welcher Form immer – weiter zu nutzen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von MICROGAST nicht zulässig.

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6.MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Kunde erkennt an, dass MICROGAST für eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung der ihr obliegenden Leistungen auf die umfassende Mitwirkung des Kunden angewiesen ist. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass MICROGAST über  erstmaliges Verlangen auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen unaufgefordert Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die ihm erst während der Auftragsausführung von MICROGAST bekannt werden. Zur Integration von Hard-, Software und Dienstleistungen an eventuell bereits vorhandenen Systemen ist es notwendig, dass der Kunde alle für einen ordnungsgemäßen Einsatz nötigen Voraussetzungen (z.B. erforderliche Räumlichkeiten, Hardware, Software, Klimatisierung) mit der vereinbarten dem Stand der Technik entsprechenden Ausstattung rechtzeitig zur Verfügung stellt. Verzögerungen durch Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, gehen zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Fertigstellungs- und Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Dadurch entstehende Zusatzaufwendungen sind vom Kunden zu tragen.

 

7.LIEFERUNG
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a.Datum der Auftragsbestätigung.
b.Datum der anbotskonformen Bestellung durch den Kunden.
c.Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und organisatorischen Voraussetzungen.
d.Datum, an dem MICROGAST eine vor Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung Anzahlung oder Sicherheit erhält.
e.MICROGAST ist auch berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.

 

8.LEISTUNG
Der Leistungsumfang ergibt sich entweder aus der Beschreibung in der Auftragsbestätigung beziehungsweise im Angebot oder aus dem Pflichtenheft.

a.ANGEBOT
Das Angebot wird durch die schriftliche Bestätigung des Kunden Vertragsgegenstand. Nach diesem Zeitpunkt vom Kunden verlangte Änderungswünsche können schriftlich im Einvernehmen mit MICROGAST und dem Kunden unter gesonderter Verrechnung vereinbart werden.
b.PFLICHTENHEFT
Für den Fall, dass aufgrund zur Verfügung gestellter Unterlagen und Informationen von MICROGAST eine schriftliche Leistungsbeschreibung (Projektbeschreibung) mit dem Kunden ausgearbeitet wird, verpflichtet sich der Kunde diese Leistungsbeschreibung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit firmenmäßiger Zeichnung zu bestätigen. Das Pflichtenheft wird Vertragsgegenstand, nachträgliche Änderungswünsche sind als Vertragsänderungen zu verstehen. Sie bedürfen der Schriftform und bewirken Änderungen der Preis- und Lieferkonditionen.

 

9.ABNAHME
Bei erstmaligem Einsatz der gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen im Echtbetrieb durch den Kunden gilt die Lieferung als abgenommen. Kann der Auftrag in Teilabschnitte geteilt werden, so sind Teilabnahmen zulässig.

10.GEFAHRENÜBERGANG UND ERFÜLLUNGSORT
Nutzung und Gefahren gehen mit dem Abgang der Lieferungen gemäß Punkt 3.1. auf den Kunden über und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung. Dies auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch MICROGAST durchgeführt oder organisiert wird.

 

11.ZAHLUNG
Vereinbarter Zahlungsort ist Zell am See. Die Zahlung erfolgt netto Kassa, spesenfrei. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung in Zusammenhang mit behaupteten Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Die Annahme von diskontfähigen und ordnungsgemäß vergebührten Wechseln behält sich MICROGAST vor, erfolgt aber jedenfalls nur zahlungshalber. Gutschriften über erhaltene Wechsel und Schecks gelten vorbehaltlich des richtigen Eingangs des Wertes. Die daraus entstehenden Diskontzinsen und Spesen gehen zu Lasten des Käufers. MICROGAST übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung. Eingehende Zahlungen werden ungeachtet entgegenstehender Zahlungswidmungen auf die jeweils älteste offene Forderung, und zwar zuerst auf die Kosten und andere Nebengebühren, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Folgen Verzugszinsen und sonstige anfallende Spesen angelastet. Als Verzugszinsen gelten 3,5% über dem jeweiligen zum Zeitpunkt des Zahlungsverzuges gültigen 3-Monats-Euribor als vereinbart.

 

12.EIGENTUMSVORBEHALT
Gelieferte und verkaufte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entsprechenden Forderungen im uneingeschränkten Eigentum von MICROGAST. Mit Vollerwerb von Programmträgern erwirbt der Kunde die im Lizenzvertrag spezifizierten Nutzungsrechte. Bei qualifiziertem Zahlungsverzug, zu erwartender Zahlungseinstellung oder sonstigem vertragswidrigem Verhalten ist MICROGAST berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte betreffend der Vorbehaltsware zu verlangen, gegebenenfalls zu verwerten und die offenen Forderungen aus dem Erlös zu befriedigen.

 

13.GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistungsfrist für von MICROGAST gelieferte Waren und Leistungen beträgt 24 Monate für Hardware, Software und sonstige Leistungen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme gemäß Punkt 9 dieser AGB. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften, Internetsites und schriftlichen und mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden.
Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von MICROGAST entweder durch Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden bei zumutbarer Verbesserungsmöglichkeit einvernehmlich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und ausreichend dokumentiert angezeigt hat. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten beziehungsweise vom Kunden selbst vorgenommen werden. MICROGAST übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger (soweit solche vorgeschrieben sind), anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations-, Lager- und Betriebsbedingungen) von MICROGAST beziehungsweise deren Subunternehmer und Vorlieferanten sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Durch die Behebung von Mängeln wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert. MICROGAST wird innerhalb einer angemessenen Frist die gerügten Mängel ordnungsgemäß beheben, wobei der Kunde alle zur Beurteilung des Mangels und seiner Ursachen erforderlichen, bei ihm vorhandenen Unterlagen beziehungsweise Daten der MICROGAST zur Verfügung zu stellen hat.

 

14.HAFTUNG
MICROGAST haftet nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Regelungen. Soweit es danach für die Haftung auf Verschulden ankommt, wird mit Ausnahme bei Personenschäden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet, bei leichter Fahrlässigkeit haftet MICROGAST nicht für Folgeschäden und den entgangenen Gewinn. Die Höhe des Schadensersatzanspruches ist jedenfalls mit der Höhe des Auftragswertes beschränkt. MICROGAST übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen mit oder durch Mittel, die MICROGAST vom Auftraggeber übergeben worden sind, insbesondere für die unzulässige Verwendung von Marken, Fotographien, Texten und dergleichen. Für den Fall, dass MICROGAST wegen eines solchen Falles selbst durch einen Dritten in Anspruch genommen werden sollte, ist MICROGAST einerseits ausdrücklich berechtigt, den Dritten an den Auftraggeber zu verweisen und andererseits ist der Auftraggeber verpflichtet, MICROGAST für derartige Ansprüche vollkommen schad- und klaglos zu stellen. MICROGAST haftet nicht für Ansprüche, die von Dritten gegen den Auftraggeber erhoben werden, etwa im Fall von wettbewerbs- oder markenrechtlichen Verletzungen.

 

15.GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE, LIZENZRECHTE UND URHEBERRECHTE
Alle Urheber- und Markenschutzrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) verbleiben bei MICROGAST beziehungsweise der Lieferanten. Bei selbst hergestellter Software gilt der Lizenzvertrag samt integrierten Lizenzbedingungen von MICROGAST, bei zugekaufter Software gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzinhabers.
MICROGAST gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht zur Unterlizenzierung berechtigtes Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software samt dazugehöriger Dokumentation.
Der Kunde darf sein Nutzungsrecht an der Software nur für eigene, interne Zwecke im Zusammenhang mit dem Vertragszweck ausüben. Die Ausübung des Nutzungsrechtes ist weiters auf die einmalige Installation der Software beschränkt. Ist der Kunde eine juristische Person oder haben auf den PC des Kunden im Rahmen seines Unternehmens mehrere Personen Zugriff, so ist die Nutzung der Software auf einzelne Personen zu beschränken, deren Namen MICROGAST auf Verlangen jederzeit bekannt zugeben sind.
Dem Kunden wird es untersagt, die vertragsgegenständliche Software beziehungsweise die vertragsgegenständlichen Datenbanken, und zwar selbst Teile hiervon, auf welche Art immer, zu vervielfältigen oder an Dritte weiter zu geben, außer das Urheberrechtsgesetz sieht dies ausdrücklich vor. Sämtliche in diesem Vertragspunkt vom Kunden übernommenen Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Kunde hat seinerseits bei sonstigem Schadenersatz alle rücksichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen betroffenen Mitarbeiter oder beigezogenen Personen zur Einhaltung der in von ihm übernommenen Verpflichtungen zu verpflichten.

 

16.BESTIMMUNGEN BEI DOMAINREGISTRIERUNG
MICROGAST vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle.
MICROGAST ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain etwa in Marken oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichnungsrechten zu verletzen und wird MICROGAST diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

 

17.GEHEIMHALTUNG
Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MICROGAST nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind bei anderweitig erteilter Bestellung unverzüglich an MICROGAST zurückzustellen. MICROGAST verpflichtet sich alle vom Kunden zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendigen, erhaltenen Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln. Pläne, Skizzen, Konzepte und Formulierungen und technische, graphische oder sonstige Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben das geistige Eigentum der MICROGAST. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von MICROGAST, auch wenn für eventuelle Präsentationen Zahlungen geleistet wurden.

 

18.DATENSCHUTZ

MICROGAST und der Kunde verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (LINK). Personenbezogene Daten, die MICROGAST beziehungsweise dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden, dürfen nur für die Zwecke der Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten genutzt werden und müssen gegen den Zugang und die Kenntnisnahme durch Dritte geschützt werden. MICROGAST ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen. MICROGAST haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen. Die Geltendmachung von Schäden des Kunden oder Dritter gegenüber MICROGAST aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen. Es kann vorkommen, dass im Rahmen meiner Vorträge und Seminare Bild-, Video- und Audioaufnahmen gemacht werden und diese dann öffentlich im Internet oder in Form von Werbevideos verwendet werden. Die Teilnehmer an allen meinen Veranstaltungen stimmen diesen Aufnahmen und der Veröffentlichung und Verwendung zu. Sollte eine gezeigte, vetonte und/oder gefilmte Person die Veröffentlich nicht wünschen, so muss dies individuell an mich gemeldet werden und ich werde das Bild, den Film oder die Audiodatei entsprechend löschen oder verändern.

 

19.KOMPENSATION
Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzubehalten oder aufzurechnen.

 

20.RÜCKTRITT
Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden auf Seiten von MICROGAST zurückzuführen ist, sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt hat mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen. MICROGAST ist in den folgenden Fällen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten:
a.wenn die Ausführung der Lieferung beziehungsweise der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
b.wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren von MICROGAST weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder
c.wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 7 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, ist MICROGAST verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen.
Sollte der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist die Voraussetzungen schaffen, dass die Ausführung des Auftrages ermöglicht wird, so steht MICROGAST das Recht zu vom Vertrag zurückzutreten. Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist die andere Vertragspartei berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Unbeschadet der Schadensersatzansprüche von MICROGAST sind im Falle eines Rücktrittes bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Im Falle eines vom Kunden zu vertretenden, berechtigten Rücktritts durch MICROGAST ist diese berechtigt, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr von 20 % des Nettoauftragswertes in Rechnung zu stellen.

 

21.VEREINBARUNG DER SCHRIFTFORM
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (Papierform) und sind nur einvernehmlich möglich. Mündliche Nebenabreden bestehen keine und sind daher unzulässig.

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22. AKTUALITÄT
MICROGAST ist um die Richtigkeit und Aktualität aller bereitgestellter Informationen insbesondere der Webseite bemüht. Trotzdem können Fehler und Unklarheiten nicht ausgeschlossen werden. MICROGAST übernimmt deshalb keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. MICROGAST behält es sich vor, Teile des Internetangebots oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

23.UNWIRKSAMKEIT EINZELNER KLAUSELN
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall gilt zwischen den Vertragsparteien eine der vereinbarten Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis nahe kommende Bestimmung.

 

24.GERICHTSSTAND, RECHT UND VERTRAGSSPRACHE
Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Kunden und MICROGAST gilt ausschließlich österreichisches Recht. Auf die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner ist österreichisches Recht. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten unterwerfen sich beide Teile dem sachlich zuständigen Gericht am Firmensitz von MICROGAST in Zell am See.

 

Zell am See, Jänner 2008
Stephan Waltl - microgast

STAND: 28.2.2018

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